Energieausweis

Gesetzgebung

Energieausweispflicht

Für Österreich hat der Nationalrat im Mai 2006 das Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf oder und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz) beschlossen.
Die Landesgesetze regeln die Vorschriften bei Neubau, Zubau und umfassender Sanierung sowie alle Regeln über Berechnung, Inhalt, Form und Ausstellerbefugnis. Mit 1. Januar 2008 für Neubauten und mit 1. Januar 2009 für den Altbau wird der Energieausweis in der gesamten Alpenrepublik zum Pflichtpapier, im Bundesland Oberösterreich gibt es ihn schon seit 1999 und mehr als 100.000 Energieausweise wurden dort bereits ausgestellt.
Aufgrund der föderalistischen Gesetzeslage in Österreich - Bau- und Energiegesetze unterliegen der Landesgesetzgebung - wird es laut Bundesverfassung innerhalb Österreichs keine einheitlichen Gesetze geben. Jedoch einigten sich acht Bundesländer (Wien, Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg, Tirol und Kärnten) auf weitgehend einheitliche Berechnungs-Standards. Salzburg wird eigene Normen festlegen.

Neue EU Gebäude-Richtlinien

Die Grundsteinlegung für die Einführung des gesetzlichen Energieausweises erfolgte allerdings auf europäischer Ebene.

Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern und damit die Folgen des weltweiten Klimawandels einzudämmen, haben sich die Europäische Union und insbesondere Deutschland ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Da in Europa der Energieverbrauch im Gebäudebereich eine der Hauptursachen für CO2-Emissionen ist, trat am 4. Januar 2003 eine europäische Richtlinie über die "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" Kraft. Sie fordert die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, umfassende Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor umzusetzen.

Das Hauptelement dieser Richtlinie ist die Einführung von Energieausweisen. Dadurch soll mehr Transparenz am Immobilienmarkt geschaffen und die Hausbesitzer zu Investitionen in ihre Gebäude veranlasst werden. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Österreich durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Offizielle Dokumente

Ausstellungsbefugte

Regierungsvorlage

Gebäuderichtlinien

Datamine-Projekt