Energieausweis

Wie erhält man einen Energieausweis?

Prozedur

Der Energieausweis muss nicht beantragt werden, da es keine Institution bzw. Behörde gibt, die die Ausstellung von Energieausweisen zentral regelt. Wer einen Energieausweis benötigt, sollte einen qualifizierten Energieausweisaussteller beauftragen. Bei der Suche hilft ihnen unsere Internetseite.

Die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) sehen verschiedene Möglichkeiten für die Datenerhebung vor.

  • Um den richtigen Energieausweisaussteller zu finden, sollten Verbraucher mehrere Angebote einholen und das Preis-/Leistungsverhältnis vergleichen. Bei der Suche nach einem Aussteller hilft Ihnen unsere Internetseite.
  • Vor der Besichtigung des Gebäudes sollte der Eigentümer dem Aussteller möglichst vollständige Informationsunterlagen zum Gebäude (Pläne, Schnitte, Foto) zuschicken.
  • Als Nächstes steht eine Vor-Ort-Begehung an. Der Energieausweisaussteller besucht das Gebäude und begutachtet den tatsächlichen Zustand der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage. Er untersucht die Dämmqualität der gesamten beheizten Hüllfläche und nimmt die fehlenden Gebäudemaße auf. Vor Ort überprüft der Energieausweisaussteller auch, welche Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude sinnvoll sind und erläutert diese in einem Gespräch mit dem Eigentümer.
  • Idealerweise sollte der Energieausweis dem Eigentümer vom Aussteller persönlich übergeben werden. So können die Details erörtert und das mögliche weitere Vorgehen besprochen werden.

Kosten für den Energieausweis

Die Energieeinsparverordnung enthält keine Vorgaben im Hinblick auf die Kosten für Energieausweise. Entsprechend können Auftraggeber und Aussteller den Preis frei aushandeln. Für Auftraggeber empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.